Zahnaufhellung oder Bleaching ist eine ästhetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit, deshalb ist diese keine Kassenleistung. Auch mit einer professionellen Zahnreinigung können Zähne aufgehellt werden. Verfärbungen können auftreten von Kaffee, Tee, Rotwein, Schokolade, Tabak usw.
Es gibt 3 Methoden, um die Zähne aufzuhellen:
1) In der Zahnarzt Praxis. Dafür sind je nach Zahn und Wunschfarbe mehrere Sitzungen nötig. 20 bis 30 Minuten muss das Mittel einwirken. Das Zahnfleisch muss dabei gut abgedeckt werden.
2) Zu Hause. Erhält man vom Zahnarzt eine individuell angepasste Kunststoffschiene, die mit Karbamidperoxid-Gel eingefüllt werden kann. Die Schiene wird zu Hause täglich ein bis zwei Stunden getragen, insgesamt in der Regel zwei Wochen, je nach gewünschter Aufhellung.
3) Um dunklere Zähne nach Wurzelkanalbehandlung aufzuhellen muss der Zahnarzt den dunkleren Zahn eröffnen und ein spezielles Bleichmittel in den oberen Teil des Wurzelkanals einbringen. Danach wird der Zahn provisorisch verschlossen. Diese Einlage wird einmal pro Woche ausgewechselt, bis der gewünschte Farbton erreicht ist. Am Ende wird der Zahn mit einer Kunststofffüllung verschlossen.
Vor einem Bleaching muss eine ausführliche Kontrolle erfolgen. Karies (Löcher) und Parodontitis (Zahnfleischentzündung) müssen vorab behandelt werden. Der Zahnarzt klärt ebenfalls die Ursachen ab und entfernt die Beläge (professionelle Zahnreinigung).
Wie lange der Bleicheffekt hält, hängt vom Verfahren, der Mundhygiene, Essgewohnheiten und vom Zustand der Zähne ab. Im Idealfall bleiben die Zähne mehrere Jahre weiß, teilweise können sie schon nach einigen Monaten wieder nachdunkeln. Bleaching-Mittel hellen nur natürliche Zähne auf. Die Farbe von Kronen oder Füllungen ist nicht veränderbar mit Bleaching. Nebenwirkungen vom Bleaching sind vorübergehende Überempfindlichkeit der Zähne oder Schleimhautbrennen.